AGB

TextWerkstatt Tanja Wesner
Meraner Straße 3
49082 Osnabrück

1. Geltung der AGB

1.1
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind meine angebotenen Textdienstleistungen und alle damit zusammenhängenden von mir geleisteten Tätigkeiten. Diese AGB gelten für jeden an mich gehenden schriftlichen oder mündlichen Auftrag. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

1.2
Spätestens mit der erstmaligen Inanspruchnahme meiner Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von mir schriftlich anerkannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt.

2. Auftragsabwicklung

2.1
Jedem Auftrag geht ein ausführliches persönliches, fernmündliches oder schriftliches Briefing durch den Auftraggeber voran.

2.2
Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial wird vorbehaltlich einer gesonderten Abrede vom Auftraggeber digital geliefert. Sämtliche Rechte für geliefertes Material sind vom Auftraggeber zu klären; entsprechendes gilt auch für etwaige anfallende GEMA-Gebühren und sonstige Nutzungsgebühren für evtl. Ton- und Bildrechte. Diese sind insoweit auch nicht Bestandteil meiner (Vergütungs-)Kalkulation. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte, die auf seiner Domain veröffentlicht werden und gewährleistet, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt mich frei von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen und von Kosten der Rechtsverfolgung, welche aus einem Verstoß des Auftraggebers oder Dritten beruhen, derer sich der Auftraggeber bedient.

3. Auftragserteilung an Dritte

3.1
Nach Absprache mit dem Auftraggeber bin ich berechtigt, Dritte mit der grafischen oder drucktechnischen Weiterverarbeitung meiner Texte bis zum Endprodukt zu beauftragen. Die Beauftragung von Fremdleistungen geschieht im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Nach entsprechender Prüfung leite ich die Rechnung zur direkten Zahlung an den Auftraggeber weiter.

4. Lieferung, Lieferfristen, Abnahme

4.1
Meine Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von mir zur Versendung gebracht oder auf dem Server des Auftraggebers digital abgelegt sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber. Ebenso trägt der Auftraggeber das Risiko eines etwaigen Datenverlustes auf seinem Server. Er hat nach Lieferung der Daten für Sicherheitskopien eigenständig Sorge zu tragen.

4.2
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.3
Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung oder Druckfarben) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat mir der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.

5. Zahlungsbedingungen

5.1
Soweit nicht anders vereinbart, werden meine Leistungen auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Viertelstunde abgerechnet. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt gegen Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den aktuellen Stundensätzen. Eine Überschreitung der in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10 % gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation mit Freigabe des Auftraggebers. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird. In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden. Künstersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

5.2
Meine Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalte ich mir das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an meinen Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über. Ich behalte mir vor, bei einer Projektdauer von mehr als einem Monat Abschlagszahlungen für (Teil-)Leistungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.

5.3
Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar zwei Korrekturschleifen. Darüber hinaus gehende Korrekturen und Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Korrekturen, die nach bereits erteilter Freigabe anfallen.

5.4
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ich auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.5
Fremd- und Nebenkosten – z. B. für Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.6
Soweit nicht anders vereinbart, werden meine Fahrtkosten – wie z. B. An- und Abfahrten, Besorgungen, Recherchen, Kurierfahrten auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet.

6. Urheber- und Nutzungsrecht

6.1
Jede meiner Arbeiten und Leistungen vom Konzept bis zum fertigen Text unterliegt dem Urheberrecht. Ich übertrage meinem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung meiner Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf meiner Zustimmung.

6.2
Ich behalte mir das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt mir der Auftraggeber mindestens zwei einwandfreie Belege unentgeltlich.

6.3
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7. Gewährleistung/Haftung

7.1
Von mir gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. Das Schlusslektorat zur finalen Druckfreigabe wird generell vom Auftraggeber selbst vorgenommen. Ich hafte nicht für Fehler in Druckexemplaren. Für die mangelhafte Leistung Dritter übernehme ich keine Haftung.

7.2
Insbesondere bei von mir erstellten oder überarbeiteten Texten, die branchenspezifisches Fachwissen voraussetzen, ist allein der Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch eventuell erforderliche Pflichtangaben verantwortlich. Ich hafte nicht für Fehler und Mängel sowie daraus entstehende rechtliche Konsequenzen.

7.3
Bei Vorliegen von Mängeln steht mir das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

7.4
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, obliegt dem Auftraggeber. Eine Haftung durch mich ist ausgeschlossen.

8. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

8.1
Der Auftraggeber hat sämtliche für die Durchführung der beauftragten Leistung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und mich zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Auftraggebers unerlässlich ist. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass mir alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden. Er setzt mich über alle Vorgänge unverzüglich in Kenntnis, die für die Ausführung der Leistung von Bedeutung sein können.

8.2
Ich behalte mir vor, die Zusammenarbeit nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

9. Geheimhaltung

9.1
Ich verpflichte mich zur Geheimhaltung aller meiner bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus.

10. Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot

10.1
Ich verpflichte mich, den Auftraggeber über mögliche Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.

11. Schlussbestimmungen

11.1
Erfüllungsort ist mein Unternehmenssitz.

11.2
Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist mein Unternehmenssitz.

11.3
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

11.4
Es gilt deutsches Recht.